Emissionen runter,
Wohnqualität rauf


Klimaschädliche CO2-Emissionen reduzieren und Heizkosten einsparen – wer diese Ziele bei der Sanierung eines selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäudes verfolgt, findet in der KfW Förderbank den passenden Partner für eine durchdachte und günstige Finanzierung. Umweltgerechtes Handeln zählt hier zu den besonders förderungswürdigen Zielen.
Die KfW-Förderbank unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie so genannte Contracting-Vorhaben. Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits durchgeführter Investitionen. Dabei gibt es zwei förderungswürdige Maßnahmenpakete, zum einen die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, des weiteren das energieeffiziente Sanieren von Einzelmaßnahmen oder freien Maßnahmenkombinationen.

Die Maßnahmenpakete sehen folgendermaßen aus:

1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Es werden auf Grundlage der ab 01.10.2009 geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) vier unterschiedliche Standards gefördert:

KfW-Effizienzhaus 115:
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 115 Prozent und der Transmissionswärmeverlust höchstens 130 Prozent der nach der EnEV 2009 berechneten Höchstwerte des Referenzgebäudes für einen Neubau betragen.

KfW-Effizienzhaus 100:
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 100 Prozent und der Transmissionswärmeverlust höchstens 115 Prozent der nach der EnEV 2009 berechneten Höchstwerte des Referenzgebäudes für einen Neubau betragen.

KfW-Effizienzhaus 85:
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 85 Prozent und der Transmissionswärmeverlust höchstens 100 % der nach der EnEV 2009 berechneten Höchstwerte des Referenzgebäudes für einen Neubau betragen.

KfW-Effizienzhaus 70:
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 70 Prozent und der Transmissionswärmeverlust höchstens 85 % der nach der EnEV 2009 berechneten Höchstwerte des Referenzgebäudes für einen Neubau betragen.

KfW-Effizienzhaus 55:
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf maximal 55 Prozent und der Transmissionswärmeverlust höchstens 70 % der nach der EnEV 2009 berechneten Höchstwerte des Referenzgebäudes für einen Neubau betragen.

Die geplante energetische Sanierung des KfW-Effizienzhauses ist durch ein Gutachten von einem Sachverständigen unseres Hauses zu bestätigen.
Selbstverständlich schätzen wir im Vorfeld ihr Objekt kostenlos, um zu bestimmen welches Effizienzhaus für sie zutrifft.

2. Sanierung von Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände

  • Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke

  • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller

  • Erneuerung der Fenster

  • Einbau einer Lüftungsanlage

  • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und/oder einer hocheffizienten Zirkulationspumpe.

Im Rahmen des Förderhöchstbetrages können die oben genannten Einzelmaßnahmen frei kombiniert werden (Maßnahmenkombination).

Das Wichtigste auf einen Blick

Was wird gefördert? Alle Maßnahmen zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards sowie Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995.

Finanzierungsanteil:

  • Bis zu 100 Prozent des Investitionsbetrags einschließlich möglicher Nebenkosten

  • Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn die Gesamtsumme aller Finanzierungsmittel nicht den eigenen Aufwand überschreitet

Kreditvarianten:1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
Maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit und bis zu 12,50 Prozent Tilgungszuschuss2. Sanierung von Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:
Maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit

Zuschussvariante:

1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:

  • KfW-Effizienzhaus 55:
    Zuschuss von 17,50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 70:
    Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 11.250 Euro pro Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 85:
    Zuschuss von 12,50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 100:
    Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit

  • KfW-Effizienzhaus 115:
    Zuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit

    2. Sanierung von Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:

    • Das Programm ist zur Zeit nicht verfügbar.

    Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Mindestinvestitionssumme 6.000 Euro.

    Kreditlaufzeit:

    • Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 2 Jahre (10/2)
    • Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 3 Jahre (20/3)
    • Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 5 Jahre (30/5)
    • Zinsbindung 10 Jahre

    Tilgung:
    • Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kreditzinsen
    • Danach: gleich höhe vierteljährliche Annuitäten
    • Vorzeitige Tilgung ohne Kosten jederzeit ganz oder teilweise möglich
    • Die enegetische Sanierung eines Gebäudes mit Erreichen des KfW-Effizienzhauses wird mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 12,50 Prozent des KfW-Darlehens gefördert

    Auszahlung:
    • Erfolgt zu 100 Prozent
    • Abrufbar in Teilbeträgen oder vollständig bis zu zwölf Monate nach Darlehenszusage. Sie ist Bereitstellungsprovisionsfrei.
    • Abgerufene Mittel müssen spätestens nach drei Monaten eingesetzt worden sein

    Sicherheiten:

    Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart