Was wird gefördert? Alle Maßnahmen zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards sowie Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Wohn-, Alten- und Pflegeheimen mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem 01.01.1995.Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 Prozent des Investitionsbetrags einschließlich möglicher Nebenkosten
- Kombination mit anderen Fördermitteln möglich, wenn die Gesamtsumme aller Finanzierungsmittel nicht den eigenen Aufwand überschreitet
Kreditvarianten:1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
Maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit und bis zu 12,50 Prozent Tilgungszuschuss2. Sanierung von Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:
Maximal 50.000 Euro pro WohneinheitZuschussvariante:
1. Sanierung zum KfW-Effizienzhaus:
KfW-Effizienzhaus 55:
Zuschuss von 17,50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 70:
Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 11.250 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 85:
Zuschuss von 12,50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 100:
Zuschuss von 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit
KfW-Effizienzhaus 115:
Zuschuss von 7,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 5.625 Euro pro Wohneinheit
2. Sanierung von Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen:
- Das Programm ist zur Zeit nicht verfügbar.
Zuschuss von 5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit. Mindestinvestitionssumme 6.000 Euro.
Kreditlaufzeit:
- Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 2 Jahre (10/2)
- Kreditlaufzeit bis zu 20 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 3 Jahre (20/3)
- Kreditlaufzeit bis zu 30 Jahre/Tilgungsfreijahre mind. 1, höchstens 5 Jahre (30/5)
- Zinsbindung 10 Jahre
Tilgung:- Während der tilgungsfreien Jahre: alleinige Zahlung der anfallenden Kreditzinsen
- Danach: gleich höhe vierteljährliche Annuitäten
- Vorzeitige Tilgung ohne Kosten jederzeit ganz oder teilweise möglich
- Die enegetische Sanierung eines Gebäudes mit Erreichen des KfW-Effizienzhauses wird mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 12,50 Prozent des KfW-Darlehens gefördert
Auszahlung:- Erfolgt zu 100 Prozent
- Abrufbar in Teilbeträgen oder vollständig bis zu zwölf Monate nach Darlehenszusage. Sie ist Bereitstellungsprovisionsfrei.
- Abgerufene Mittel müssen spätestens nach drei Monaten eingesetzt worden sein
Sicherheiten: Form und Umfang werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Antragsteller und Hausbank vereinbart